WEIGAND LEGAL.
KSP-Schreiben für dpa Picture-Alliance erhalten?
Stand: September 2026
Aktuell erhalten Betroffene wieder Schreiben der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Fotos und Bildern. Dabei werden teilweise erhebliche Zahlungsforderungen geltend gemacht. Ein solches Schreiben sollte ernst genommen werden – die geltend gemachten Ansprüche sind jedoch nicht automatisch in der geforderten Höhe berechtigt.
WEIGAND LEGAL hat bereits Mandanten im Zusammenhang mit Forderungen der dpa Picture-Alliance vertreten. Wir prüfen insbesondere, ob die geltend gemachten Rechte tatsächlich bestehen und ausreichend nachgewiesen sind, ob die konkrete Bildnutzung eine Rechtsverletzung darstellt und ob die Berechnung des verlangten Schadensersatzes nachvollziehbar ist.
Sie haben ein Schreiben von KSP oder dpa Picture-Alliance erhalten? Lassen Sie die Forderung prüfen, bevor Sie zahlen oder gegenüber KSP Angaben zur Nutzung des Bildes machen.
Ich unterstütze Unternehmen und Selbstständige bei der Prüfung und Abwehr urheberrechtlicher Forderungen.
Rechtsanwalt Tobias Weigand, LL.M. IP (UCT)
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Was fordert KSP für dpa Picture-Alliance?
Die KSP Rechtsanwälte machen im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Fotos geltend. Betroffen sind insbesondere Bilder, die auf Unternehmenswebseiten, in Online-Shops, auf Social-Media-Kanälen oder in anderen geschäftlichen Zusammenhängen verwendet wurden.
In den Schreiben werden regelmäßig Zahlungsansprüche wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung geltend gemacht. Grundlage der Forderung ist häufig die Annahme, dass für die Nutzung des jeweiligen Bildes keine ausreichende Lizenz bestand oder die vereinbarten Nutzungsbedingungen nicht eingehalten wurden.
Ob die Forderung tatsächlich besteht und ob die verlangte Höhe angemessen ist, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist unter anderem, welche Rechte dpa Picture-Alliance an dem konkreten Foto nachweisen kann, wie das Bild genutzt wurde und wie sich der verlangte Schadensersatz berechnet.
Muss ich die Forderung von KSP bezahlen?
Nicht jede von KSP geltend gemachte Forderung muss ungeprüft und in voller Höhe bezahlt werden. Ob und in welcher Höhe tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt von den Umständen des konkreten Falls ab.
Zu prüfen ist insbesondere,
- ob die dpa Picture-Alliance GmbH die erforderlichen Rechte an dem betroffenen Foto tatsächlich nachweisen kann,
- ob für die konkrete Nutzung möglicherweise doch eine Lizenz oder sonstige Nutzungsberechtigung bestand,
- für welchen Zeitraum und in welchem Umfang das Bild verwendet wurde,
- und ob die verlangte Schadensersatzhöhe nachvollziehbar berechnet wurde.
Gerade bei der Berechnung des Schadensersatzes können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Auch zusätzliche Forderungen, etwa wegen einer fehlenden Urheberbenennung oder weiterer Kostenpositionen, sollten nicht ungeprüft übernommen werden.
Wichtig: Zahlen Sie nicht vorschnell und geben Sie gegenüber KSP keine weitergehenden Erklärungen zur Bildnutzung ab, bevor die Forderung rechtlich geprüft wurde.
Was sollten Sie nach Erhalt eines KSP-Schreibens tun?
Ein Schreiben von KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance sollte nicht ignoriert, die geltend gemachte Forderung aber auch nicht vorschnell bezahlt werden. Sinnvoll sind insbesondere folgende Schritte:
- Frist notieren: Beachten Sie die im Schreiben gesetzte Frist. Bei ausbleibender Reaktion können weitere rechtliche Schritte drohen.
- Bildnutzung dokumentieren: Sichern Sie zunächst, wo und in welcher Form das betroffene Foto verwendet wurde. Dazu können beispielsweise Screenshots sowie Informationen über Nutzungsdauer und Reichweite gehören.
- Lizenzen und Herkunft des Bildes prüfen: Klären Sie, woher das Foto stammt und ob möglicherweise eine Lizenz über eine Bildagentur, einen Dienstleister oder eine andere Quelle erworben wurde.
- Nicht vorschnell zahlen oder Angaben machen: Eine Zahlung oder umfangreiche Angaben gegenüber KSP sollten erst erfolgen, nachdem geprüft wurde, ob und in welcher Höhe die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.
- Forderung rechtlich prüfen lassen: Neben der Rechteinhaberschaft sollten insbesondere die konkrete Nutzung, die Schadensberechnung, mögliche Zuschläge sowie bei länger zurückliegenden Nutzungen auch die Verjährung einzelner Ansprüche geprüft werden.
Gerade bei höheren Forderungen kann eine genaue Prüfung sinnvoll sein. Auch wenn eine unberechtigte Bildnutzung vorliegt, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche von KSP geltend gemachten Positionen in der verlangten Höhe berechtigt sind.
Wie berechnet sich der Schadensersatz bei unerlaubter Bildnutzung?
Bei einer unberechtigten Nutzung von Fotos wird der Schadensersatz häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Vereinfacht gesagt wird gefragt: Welche angemessene Lizenzgebühr hätte gezahlt werden müssen, wenn die erforderlichen Nutzungsrechte ordnungsgemäß eingeholt worden wären?
Zur Berechnung werden teilweise die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) herangezogen. Diese können jedoch nicht ohne Weiteres schematisch auf jeden Fall übertragen werden. Auch die Rechtsprechung sieht die Anwendung der MFM-Empfehlungen teilweise kritisch bzw. verlangt, dass die konkreten Umstände der jeweiligen Bildnutzung berücksichtigt werden.
Entscheidend können insbesondere Art und Qualität des Fotos, Nutzungsart, Nutzungsdauer, Reichweite, Medium und die übliche Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers sein. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob die von KSP angesetzten MFM-Werte im konkreten Fall überhaupt eine geeignete Grundlage darstellen und ob die daraus abgeleitete Forderungshöhe angemessen ist.
Auch zusätzliche Zuschläge – beispielsweise wegen einer fehlenden Urheberbenennung – sind gesondert zu prüfen und sollten nicht automatisch als berechtigt angesehen werden.
Welche Punkte sollten bei einem KSP-Schreiben geprüft werden?
Ob die von KSP geltend gemachten Ansprüche bestehen, lässt sich nur anhand des konkreten Falls beurteilen. Besonders wichtig sind dabei folgende Punkte:
- Rechteinhaberschaft: Kann die dpa Picture-Alliance GmbH nachvollziehbar darlegen, welche Rechte sie an dem konkret verwendeten Foto besitzt und auf welcher Grundlage sie diese geltend machen darf?
- Bestehende Lizenz: Wurde das Bild möglicherweise über eine Bildagentur, einen Dienstleister, eine Agentur oder auf anderem Weg rechtmäßig lizenziert?
- Umfang der Nutzung: Wo, wie lange und zu welchem Zweck wurde das Foto tatsächlich verwendet? Diese Umstände können für die Höhe eines möglichen Schadensersatzes entscheidend sein.
- Höhe der Forderung: Wurden zur Schadensberechnung die MFM-Honorarempfehlungen herangezogen, ist zu prüfen, ob diese im konkreten Fall überhaupt einen geeigneten Maßstab darstellen. Die MFM-Werte werden von den Gerichten nicht schematisch übernommen und können je nach Art der Fotografie und konkreter Nutzung anzupassen oder im Einzelfall auch ungeeignet sein.
- Weitere Zuschläge: Auch zusätzliche Beträge, etwa wegen einer fehlenden Urheberbenennung, müssen gesondert geprüft werden.
- Verjährung: Je nach Zeitpunkt und Dauer der Bildnutzung kann zu prüfen sein, ob einzelne geltend gemachte Ansprüche bereits verjährt sind. In einem von WEIGAND LEGAL bearbeiteten Fall war dies hinsichtlich eines Teils der Forderungen tatsächlich der Fall.
Gerade die Rechtekette und die konkrete Berechnung der Forderung sollten nicht lediglich deshalb als zutreffend angesehen werden, weil sie in dem Schreiben von KSP dargestellt werden.
Erfahrung aus der Praxis: KSP / dpa Picture-Alliance
WEIGAND LEGAL hat bereits Mandanten gegenüber KSP im Zusammenhang mit Forderungen der dpa Picture-Alliance vertreten. Dabei hat sich gezeigt, dass eine genaue Prüfung der einzelnen Forderungspositionen sinnvoll sein kann. In einem von uns bearbeiteten Fall war beispielsweise hinsichtlich eines Teils der geltend gemachten Ansprüche bereits Verjährung eingetreten.
Daneben haben wir insbesondere die Berechtigung zur Geltendmachung der Ansprüche, die konkrete Bildnutzung und die Berechnung des verlangten Schadensersatzes geprüft. Gerade bei älteren oder über einen längeren Zeitraum erfolgten Bildnutzungen sollte daher nicht allein auf die im KSP-Schreiben genannte Gesamtforderung abgestellt werden.
KSP-Schreiben prüfen lassen
Sie haben ein Schreiben der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten? Lassen Sie die geltend gemachten Ansprüche und insbesondere die Höhe der Forderung rechtlich prüfen.
WEIGAND LEGAL unterstützt Sie bei der Prüfung und außergerichtlichen Vertretung gegenüber KSP.
Schreiben der SoundGuardian GmbH erhalten? Klicken Sie hier.
Weitere Informationen zu Abmahnungen wegen Musik auf Instagram finden Sie hier